B. Die Endlichkeit
a) Etwas und Anderes; sie sind zunächst gleichgültig gegeneinander; ein Anderes ist auch ein unmittelbar Daseiendes, ein Etwas; die Negation fällt so außer beiden. Etwas ist an sich gegen sein Sein-für-Anderes. Aber die Bestimmtheit gehört auch seinem Ansich an und ist
b) dessen Bestimmung, welche ebensosehr in Beschaffenheit übergeht, die, mit jener identisch, das immanente und zugleich negierte Sein-für-Anderes, die Grenze des Etwas ausmacht, welche
c) die immanente Bestimmung des Etwas selbst und dieses somit das Endliche ist.
In der ersten Abteilung, worin das Dasein überhaupt betrachtet wurde, hatte dieses, als zunächst aufgenommen, die Bestimmung des Seienden. Die Momente seiner Entwicklung, Qualität und Etwas, sind darum ebenso affirmativer Bestimmung. In dieser Abteilung hingegen entwickelt sich die negative Bestimmung, die im Dasein liegt, welche dort nur erst Negation überhaupt, erste Negation war, nun aber zu dem Punkte des Insichseins des Etwas, zur Negation der Negation bestimmt ist.
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